logo
Artikel Diskussion (0)
Budgetrecht
(recht.oeffentlich.staat)
    

Mit Budgetrecht wird das Recht des Parlaments bezeichnet, über den Haushaltsplan des Staats zu bestimmten. Das Budgetrecht ist eines der ältesten Recht des Parlaments.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: keine Verweise