logo
Artikel Diskussion (0)
bürgerlicher Tod
(recht.zivil.materiell.at)
    

Mit bürgerlichem Tod wird der Verlust der Rechtsfähigkeit eines Lebenden bezeichnet. Früher trat der bürgerliche Tod zum Beispiel mit Eintritt in ein Kloster ein. Dem geltenden bürgerlichen Recht ist der bürgerliche Tod allerdings fremd.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: keine Verweise