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Diskussion (2) |
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Zu diesem Artikel gibt es 2 Kommentare. Schreiben | Bearbeiten07.12.05 info: | Der Stellvertreter des Bundespräsidenten ist der Bundesratspräsident, so steht es in Art. 57 GG. Der Bundestagspräsident hat nach der Rangordnung, vor dem Bundeskanzler, das zweithöchste Amt. Das ist eine Frage die von der Stellvertreteregelung unabhängig ist.
| 07.12.05 Anonym: | Also in diesem Artikel ist ein Fehler ich habe das so in der Schule gelernt das der Stellvertreter des Bundespräsident,der Präsident des Bundestags ist. Der Bundestagspräsident ist der Herr
Nobert Lammert. Also ist es Falsch was in diesem Artikel steht das der Bundesrat Präsident das zweit höchste am inne hat in der BRD.
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