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Bundesregierung
(recht.oeffentlich.staat)
    

Mit Bundesregierung wird das oberste Exekutivorgan des Bundes bezeichnet. Sie besteht gemäß Art. 62 GG aus dem Bundeskanzler und den Bundesministern (sog. Bundeskabinett).

Zum Verfahren der Regierungsbildung siehe Regierungsbildung.

Die Bundesregierung hat die Aufgabe Streitigkeiten zwischen den Ministern und dem Bundeskanzler die sich nicht aus der Kompetenzordnung (Vgl. unter Regierungsprinzipien) heraus lösen zu entscheiden.

Darüber hinaus hat die Bundesregierung die Aufgabe der politischen Leitung.

Zusammensetzung der Regierung:

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Auf diesen Artikel verweisen: Regierung * Verfassungsorgane/Staatsorgane * Bundeskabinett * Interpellationsrecht * Verwaltungsabkommen * Normenkontrollklage iSV Art. 93 Abs. 1 Nr. 2 GG * Gesetzgebungsverfahren * Bundeskanzlerin