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Bundesstaat/Bundesstaatsprinzip
(recht.oeffentlich.staat)
    

Ein Bundesstaat (z.B. Deutschland gemäß Art. 20 Abs. 1 GG) ist ein Staat, der aus aus einzelnen Gliedstaaten (z.B. Bundesländern) besteht, die durch den Zusammenschluß ihre Staatlichkeit (d.h. Staatsvolk, Staatsgebiet, Staatsgewalt) nicht verlieren, und neben dem Gesamtstaat stehen.

Mit dieser Bindung steht der Bundesstaat zwischen dem loser gebundenen Staatenbund und dem Einheitsstaat.

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Auf diesen Artikel verweisen: Deutschland * Bundesrepublik Deutschland * Bundesstaat * Staatenbund/Konföderation * Bundestreue/bundesfreundliches Verhalten * Föderalismus * Staatsziele * Bundesland