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Bundesverwaltungsgericht (BVerwG)
(recht.oeffentlich.verwaltung.prozess)
    

Inhalt
             1. Zuständigkeit

Mit BVerwG wird das oberste Bundesgericht der Verwaltungsgerichtsbarkeit bezeichnet. Es besteht seit 23.9.1952 und hatte seinen Sitz zunächst in West-Berlin, dieser wurde dann aber nach der Vereinigung nach Leipzig verlegt.

1. Zuständigkeit

In erster Instanz ist das Bundesverwaltungsgericht für öffentlich-rechtliche Streitigkeiten nichtverfassungsrechtlicher Art, über Klagen gegen vom Bundesinnenminister ausgesprochene Vereinsverbote und Klagen gegen Vorgänge im Geschäftsbereich des BND zuständig. Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: Oberbundesanwalt * Oberverwaltungsgericht (OVG) * Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) * BVerwG * Gebot der Rücksichtnahme * Verwaltungsgericht * Bundesgerichte/Oberste Gerichtshöfe