Mit BVerwG wird das oberste Bundesgericht der Verwaltungsgerichtsbarkeit bezeichnet. Es besteht seit 23.9.1952 und
hatte seinen Sitz zunächst in West-Berlin, dieser wurde dann aber nach der Vereinigung nach Leipzig verlegt.
In erster Instanz ist das Bundesverwaltungsgericht für öffentlich-rechtliche Streitigkeiten nichtverfassungsrechtlicher Art, über Klagen gegen vom Bundesinnenminister ausgesprochene Vereinsverbote und Klagen gegen Vorgänge im Geschäftsbereich des BND zuständig.
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