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condictio indebiti
(recht.allgemein.latein)
    

Mit condictio indebiti (lat.) wird der Hauptfall der Leistungskondiktion bezeichnet, der Rückforderung etwas auf eine nicht bestehende Schuld Geleistetem.

Beispiel: A kauft Waren bei der B-GmbH. Den Kaufpreis - 5.000,- Euro - überweist er versehentlich auf das Konto des B und nicht der GmbH. Im Rahmen der condictio indebiti hat der B die 5.000,- heraus zu geben.

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