logo
Artikel Diskussion (0)
Convention on contracts for the international sale of goods (CISG)
(recht.zivil.materiell.ipr)
    

Mit cisg wird das UN-Übereinkommen vom 11.4.1980 über den internationalen Warenverkauf bezeichnet. Es regelt insbesondere Abschluss und Durchführung von Kauf- und Werk­lieferungs­verträgen über bewegliche Waren. Das CISG ist vorrangig vor dem Internationalen Privatrecht (IPR).

Die CISG haben unter anderem unterschrieben: Deutschland, Österreich, Isreal, Polen, Frankreich, Griechenland, Niederlande, Vereinigte Staaten von Amerika, Schweden, Spanien und Italien.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: internationales Kaufrecht * UN-Kaufrecht/Wiener Kaufrecht * CISG