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Dachgesellschaft/Holdinggesellschaft
(recht.zivil.materiell.schuld.bt.gesellschaft)
    

Von einer Dachgesellschaft spricht man, bei einer Gesellschaft (idR Kapitalgesellschaft) die zu dem Zweck gegründet wurde, Anteile an verschiedenen von ihr abhängigen Unternehmen zu halten. Sie dient als gemeinsame Leitungszentrale für diese Unternehmen, bei ihr fliessen alle Gewinne bzw. Verluste zusammen.

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