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Datensicherheit
(recht.oeffentlich.)
    

Mit Datensicherheit bezeichnet man den Zweig der Datenverarbeitung der sich mit der Bewahrung von Daten vor Beeinträchtigungen, d.h. mit Fragen der Verfügbarkeit, Integrität und Vertrauchlichkeit von Daten beschäftigt.

Die Förderung der Datensicherheit in Behörden ist Aufgabe des Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik.

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