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Als Deckname, Pseudonym oder Alias werden Namen bezeichnet, die eine Person bezeichnen, die aber nicht der durch Geburt, Heirat oder Adoption erworbene bürgerliche Name sind. Dem Namensrecht (§ 12 BGB) unterfallen diese Namen, wenn der Deckname Verkehrsgeltung erlangt hat.
Vom Decknamen sind Legendennamen nach § 110a StPO zu unterscheiden, die aber auch dem Schutz von § 12 unterfallen.
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