logo
Artikel Diskussion (0)
dekompilieren/Dekompilation/Dekompilierung
(recht.zivil.materiell.sonder.urheber)
    

Das dekompilieren von Software ist unter bestimmten Umständen erlaubt. Für näheres siehe § 69e UrhG.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: keine Verweise