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de lege ferenda
(recht.allgemein.latein)
    

De lege ferenda (lat.) ist die Bezeichnung für "vom Standpunkt des zukünftigen Rechts".

Wird in der Regel dann verwandt, wenn ein Autor Vorschläge für Rechtsänderungen hat. Z.B.: "De lege ferenda wäre ein Einbeziehung der hier genannten Fälle in das Gesetz wünschenwert."

Gegenbegriff de lege lata.

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Auf diesen Artikel verweisen: de lege lata * contra legem * Rechtslatein * de constitutione ferenda/de constitutione lata