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deliktische Ansprüche
(recht.zivil.materiell.schuld.at)
    

Von deliktischen Ansprüchen spricht man bei Ansprüchen, die zur Wiedergutmachung von Schäden dienen, die durch rechtswidriges und schuldhaftes Verhalten verursacht wurden. Für weiteres siehe unter Deliktsrecht.

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Auf diesen Artikel verweisen: Anspruchsgrundlagen Zivilrecht