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de minimis non curat lex
(recht.allgemein.latein und recht.zivil.formell.prozess)
(engl. The law does not concern itself about trifles )
    

Mit de minimis non curat lex wird der Grundsatz des römischen Rechts bezeichnet, dass das Recht sich nicht mit Kleinigkeiten befasst. Dieser Grundsatz gilt im deutschen Rechtssystem nicht. Bis zur Grenze des Rechtsmissbrauchs kann ein Kläger auch Minimalforderungen einklagen oder auf der Beseitigung minimaler Fehler bestehen.

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Auf diesen Artikel verweisen: The law does not concern itself with trifles