logo
Artikel Diskussion (0)
Denkmalschutz
(recht.oeffentlich.verwaltung.bt)
    

Mit Denkmalschutz wird der Schutz und die Pflege von Kulturdenkmälern bezeichnet.

Der staatliche Denkmalschutz ist Landessache und in entsprechenden Landesdenkmalschutzgesetzen geregelt.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: Baugenehmigung