logo
Artikel Diskussion (0)
deutscher Reichsanzeiger
(recht.geschichte.19 und recht.geschichte.20)
    

Mit deutscher Reichsanzeiger wurde die amtliche Zeitung bezeichnet, in der Personalangelegenheiten und Verwaltungsverordnungen veröffentlicht wurden. Der Reichsanzeiger wurde mit dem preußischen Staatsanzeiger zusammengelegt.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: keine Verweise