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äußere Erscheinungsbild Kfz-Diebstahl
(recht.zivil.materiell.schuld.bt.versicherung)
    

Zum äußeren Erscheinungsbild eines Kfz-Diebstahles gehören, das Abstellen des Fahrzeugs, dass anschließende nicht Wiederauffinden (Vgl. LG Potsdam Urteil vom 21.5.2007 Az. 2 O 199/06) und ggf. das Vorhandensein aller Kfz-Schlüssel.

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