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Dienstgeheimnis
(recht.straf.bt)
    

Mit Dienstgeheimnis wird die Pflicht von Angehörigen des öffentlichen Dienstes bezeichnet, bestimmte Informationen, die aufgrund eines Gesetzes oder einer dienstlichen Anordnung geheim sind, nicht weiterzugeben. Ein Verstoß gegen das Dienstgeheimnis wird gemäß § 353b StGB bestraft.

Im Prozess ist eine Entbindung vom Dienstgeheimnis durch den Staat möglich.

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Auf diesen Artikel verweisen: Schweigepflicht * Amtsgeheimnis