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Differenzhypothese
(recht.zivil.materiell.schuld.bt)
    

Mit der Differenzhypothese wird im Zivilrecht der Schaden ermittelt. Dabei gilt als Schaden der Unterschied zwischen dem tatsächlichen Vermögen und dem Vermögen, das der Geschädigte hypothetisch gehabt hätte, wenn das schädigende Ereignis nicht eingetreten wäre.

Beispiel: A ist Anlageberater. Er berät den B hinsichtlich des Risikos eines Wertpapiers falsch. Aufgrund des von A als sehr niedrig eingestuften Risikos investiert B in dieses Papier 50.000,- Euro. Andernfalls hätte er das Geld in ein anderes Papier investiert, dessen Risiko A zutreffend als niedrig eingestuft hatte. Nach einem Jahr realisiert sich das Risiko, und B verliert 75 % seiner Investition. Um den Schaden zu ermitteln, ist das tatsächliche Vermögen des B (12.500,-) mit dem Vermögen zu vergleichen, das er gehabt hätte, wenn A ihn richtig beraten hätte. Dafür ist die Frage zu untersuchen, in welches Papier B investiert hätte, wenn A ihn richtig beraten hätte. B hätte hier in ein anderes Papier investiert, dessen Risiko zutreffend als niedrig eingestuft wurde. Wenn dieses Papier in dem fraglichen Zeitraum 500,- Euro Verlust gemacht hätte, hätte B ein hypothetisches Vermögen von 49.500,- gehabt. D.h. sein Schaden liegt bei 37.000,- Euro (49.500 - 12.500).

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Auf diesen Artikel verweisen: Vermögensschaden, Zivilrecht * Anwaltshaftung/Anwaltsregress