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Differenzierungsklausel
(recht.zivil.materiell.schuld.bt.arbeit.tarif)
    

Inhalt
             1. Tarifvertragsrecht

1. Tarifvertragsrecht

Differenzierungsklauseln sind im Tarifvertrag vorgesehene Klauseln mit denen die Gewerkschaft versucht, Nichtgewerkschaftsmitglieder von den tariflichen Vorteilen auszuschließen (Tarifausschlußklausel), bzw. Gewerkschaftsmitgliedern einen Vorteil gegenüber den anderen Arbeitnehmern zu verschaffen, in dem ihnen ein zusätzlicher Vorteil versprochen wird (Spannenklausel).

Diese Art von Klauseln hat das BAG in einer Entscheidung von 1967 für unzulässig erklärt (AP Nr. 13 zu Art. 9 GG). In der Wissenschaft ist die Zulässigkeit umstritten (siehe dazu Gamillscheg, Kollektives Arbeitsrecht, S. 358ff).

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