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Diktatur/Diktator
(recht.oeffentlich.staat)
    

Mit Diktatur wird eine Regierungsform bezeichnet, bei der die Macht unbeschränkt in einer Hand liegt. Dabei kann die Macht sowohl bei einer einzelnen Person (Diktator), einer Familie (Familiendiktatur) oder eine Gruppe liegen (z.B. Parteiendiktatur).

Gekennzeichnet ist die Diktatur durch einen straffen zentral organisierten Verwaltungsapparat an dessen Spitze der Diktator steht.

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Auf diesen Artikel verweisen: Opposition * Autokratie * Hitler, Adolf * Nationalsozialismus * Tyrannen-Klausel * Widerstandsrecht * Reichskommissar * Rechtsstaat/Rechtsstaatsprinzip * Despotie/Despotismus