logo
Artikel Diskussion (0)
Diskrepanzehe
(recht.zivil.materiell.familie)
    

Von einer Diskrepanzehe spricht man, wenn sich beiden Ehegatten erhebliche Unterschied hinsichtlich Alter, Einkommen oder Vermögen bestehen. Diskrepanzehe geben regelmäßig Anlass zur Eheverträgen um unbillige Ergebnisse für die Beteiligten hinsichtlich der gesetzlichen Ansprüche (Unterhalt, Zugewinn, Versorgungsausgleich, Erbrecht etc.) zu verhindern.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: keine Verweise