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Dividende
(recht.zivil.materiell.schuld.bt.wertpapier)
    

Mit Dividende wird der auf die einzelne Aktie entfallende Anteil am Bilanzgewinn einer Aktiengesellschaft bezeichnet. Die Dividende wird an die Aktionäre ausgezahlt.

Beispiel: Die A-AG hat im Jahr 2009 einen Bilanzgewinn von 1.200.000,-. Auf derHauptversammlung wird beschlossen, dass der Gewinn vollständig an die Aktionäre ausgschüttet wird. Da das Kapital auf eine Million Aktien verteilt ist, entfällt auf jede Aktie eine Dividende von 1,20 Euro. Aktionär B der 1.000 Aktien im Depot hat, erhält daher insgesamt 1.200,- Euro.

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