logo
Artikel Diskussion (0)
dolus directus 2. Grades/direkter Vorsatz
(recht.straf.at.vorsatz)
(engl. knowledge )
    

Von direktem Vorsatz spricht man, wenn der Täter die Tatbestandverwirklichung kannte und auch wollte (Wissen und Wollen)(RGSt 51, 350, 311).

Siehe auch unter Vorsatz.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: Vorsatz/Dolus, Verhaltensform