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Domainumzug
(it.recht)
    

Ab 12.11.2004 gelten für die bei der ICANN akkreditierten Registrare neue Regeln für den Domainumzug. Der umzugswille Kunde muss nur seinem neuen Registrar den Umzugswunsch in einem Standardformular bestätigen. Der alte Registrar darf daraufhin einmalig eine Standardanfrage stellen, die der Kunde aber nicht beantworten muss. Verweigern darf der alte Registrar den Umzug nur, wenn es sich offensichtlich um einen Betrugsversuch handelt, wenn vor Gericht oder einer Schlichtungsstelle ein Domainstreit über diese Domain läuft, oder wenn der Kunde noch Altschulden bezüglich dieser Domain hat.

Bei Umzugsproblemen ist jetzt die Transfer Dispute Policy zuständig, die ein Schlichtungsverfahren ähnlich wie dem der UDRP festlegt.

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