logo
Artikel Diskussion (0)
Doppelerbschein
(recht.)
    

Von einem Doppelerbschein spricht man, wenn in einem Erbschein die Erbfolge nach zwei verschiedenen Rechtskreisen zusammengefasst ist (= Nachlassspaltung). Z.B. ein Erbschein in dem die Erben für im Inland und im Ausland gelegene Grundstücke festgestellt werden, für die unterschiedliche erbrechtliche Regelungen Anwendung finden.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: keine Verweise