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Doppelmangel
(recht.zivil.materiell.schuld.bt.bereicherung)
    

Von einem Doppelmangel spricht man im bereicherungsrechtlichen Dreiecksverhältnis, wenn sowohl das Deckungsverhältnis als auch das Valutaverhältnis unter einem Mangel leiden. Für die Möglichkeiten siehe unter Rückabwicklung im Dreieck.

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