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Dreizeugentestament
(recht.zivil.materiell.erb)
    

Mit Dreizeugentestament wird ein Nottestament vor drei Zeugen bezeichnet, dass gemäß § 2250 BGB errichtet werden kann, wenn der Testamentierende sich an einem Ort aufhält, der infolge außerordentlicher Umstände dergestalt abgesperrt ist, dass die Errichtung eines Testaments vor einem Notar nicht möglich oder erheblich erschwert ist.

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