der Petermann Großhandels GmbH,
vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Fred Holland, Brotweg 35, 77114 Altstadt
- Klägerin -
Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt Kröger, Gerichtsweg 3, 77114 Altstadt
gegen
der Schlachthof Neustadt GmbH,
vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Irene Naubert, Daimlerstraße 114, 35016 Neustadt
- Beklagte-
Wegen: Kaufpreisforderung.
vorläufiger Streitwert: 3000,- Euro.
und
Streitverkündung gegenüber
der Metzgerei Friedrich GmbH,
vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Walter Friedrich, Hauptstraße 114, 35014 Neustadt
- Streitverkündete -
mit der Aufforderung dem Prozess auf Seiten der Klägerin beizutreten, die Streitverkündung erfolgt gemäß § 841 ZPO.
Begründung
Der Klägerin steht aus Vollstreckungsbescheid vom 5.1.2012 ein Anspruch gegen den Streitverkündeten in Höhe von 10.000,- zuzüglich Zinsen i.H.v. 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz seit 5.11.2011 zu.
Beweis: Kopie des Vollstreckungsbescheids vom 5.1.2012
Der Streitverkündete hat noch aus stornierten Verträgen Rückzahlungsansprüche i.H.v. 15.000,- . Diese Forderung ist mit Pfändungs- und Überweisungsbeschluss vom 6.2.2012 zur Einziehung an die Klägerin überwiesen worden.
Beweis: Kopie des Pfändungs- und Überweisungsbeschluss vom 6.2.2012
Der Beklagte trotz mehrfacher Aufforderung keine Drittschuldnererklärung erteilt. Daher war hier Klage geboten.
Beweis: Kopie des anwaltlichen Schreibens vom 10.3.2012 und 3.4.2012.
Kröger, Rechtsanwalt