logo
Artikel Diskussion (2)

Zu diesem Artikel gibt es 2 Kommentare. Schreiben | Bearbeiten

09.10.05 info: Danke für den Hinweis.
08.10.05 Anonym: Die \"Hilfsbeamten\" heißen numehr \"Ermittlungspersonen\" gem. §152 GVG. Dies begründet sich aus dem Umstand, dass jetzt auch Angestellte für die Staatsanwaltschaft Ermittlungen erledigen dürfen.