logo
Artikel Diskussion (0)
eingetragene Gesellschaft bürgerlichen Rechts (eGbR)
(recht.)
    

Seit 1.1.2024 kann eine GbR eingetragen werden und wird dann als eGbR bezeichnet.

Die Eintragung ist Voraussetzung für die Grundbuchfähigkeit.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: keine Verweise