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Ehebruch
(recht.straf und recht.geschichte.20)
    

Ist der Beischlaf eines Ehepartners mit einem Dritten. Ehebruch war früher strafbar, dies wurde aber 1969 geändert.

Ehebruch kann aber zu einer Unterhaltsverwirkung nach § 1579 Nr. 7 führen.

So hat das OLG Hamm mit Beschl. v. 197.7.2011 (Az. 13 UF 3/11 = NjW 2011, 3379 f) entschieden, dass eine Ehefrau die in der berufsbedingten Abwesenheit ihres Mannes ein intimes Verhältnis mit einem gemeinsamen Freund aufnimmt ihren Anspruch auf Trennungsunterhalt verwirkt hat.

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