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Ehrengerichtsbarkeit/Berufsgerichte
(recht.zivil.formell.prozess)
    

Mit Ehrengerichtsbarkeit werden die staatlichen Berufsgerichte für bestimmte freie Berufe, wie z.B. Rechtsanwälte, Architekten und Ärzte. bezeichnet. Die Berufsgerichte entscheiden z.B. über die der Zulassung oder die Verletzung von Berufs- bzw. Standespflichten.

Für die Ehrengerichtsbarkeit der Rechtsanwaltschaft siehe unter Anwaltsgericht.

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