logo
Artikel Diskussion (0)
Ehrenrechte, bürgerliche
    

Mit bürgerlichen Ehrenrechten wurde früher die Summe von Befugnissen und rechtlichen Eigenschaften bezeichnet, die die Ehre als Staatsbürger kennzeichnen. Dazu gehören u.a. Fähigkeit zur aktiven Teilnahme am Staats- und Gemeindeleben, Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter, Fähigkeit zur Übernahme von Vormundschaften und Beistandschaften. Vor der Strafrechtsreform im Jahr 1970 konnte der Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte als Nebenstrafe verhängt werden. Seit der Reform gibt es nur noch die Aberkennung von Rechten und Fähigkeiten.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: keine Verweise