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Diskussion (1) |
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Zu diesem Artikel gibt es 1 Kommentare. Schreiben | Bearbeiten08.01.05 Anonymous: | Mich würde es einfach einmal interessieren, wenn jemand die eidesstattliche Versicherung abgegeben hat ob er noch ein Grundstück besitzen darf oder noch weitere Teile dazukaufen. Darf er überhaupt gröÃere Rechtsgeschäfte durchführen. Welche Rechte hat überhaupt noch der Ehrliche. Wie kann man sich gegenüber Schuldnern und Betrügern absichern.
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