Ein EBV ist die Voraussetzung für die Eigentumsansprüche aus den §§ 985ff
BGB.
Voraussetzung für das Vorliegen eines EBV:
Das EBV führt unter anderem zu einer Privilegierung des unrechtmäßigen aber gutgläubigen Besitzers, der Nutzungen erst ab Rechtshängigkeit herausgeben muss.
Werbung:
|