logo
Artikel Diskussion (0)
Einführungsgesetz
(recht.oeffentlich.staat)
    

Mit Einführungsgesetz wird ein Gesetz bezeichnet, das im Rahmen der Neuregelung größerer Gesetze erlassen wird und Abgrenzungs- oder Übergangsbestimmungen bezüglich des räumlichen und zeitlichen Geltungsbereich des Hauptgesetzes enthält.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: EGBGB * EGStGB