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Der eingetragene Verein ist ein Verein der durch
Eintragung ins Vereinsregister die Rechtsfähigkeit erlangt. Er ist die im BGB
geregelte Grundform der körperschaftlichen Vereinigung. Bei
den eingetragenen Vereinen ist grundsätzlich zwischen dem
nichtwirtschaftlichen sog. Idealverein (§ 21 BGB), dem
wirtschaftlicher Verein (§ 22 BGB) und dem
ausländischen
Verein zu unterscheiden.
- Rechtsfähigkeit?
- Vorverein?
- Was ist das Nebenzweckprivileg?
Wann liegt ein wirtschaftlicher Verein vor?
- Organschaftliche Vertretung
- Umfang der Vertretungsmacht
- Mehrgliedriger Vorstand
- Haftung für deliktisches Verhalten
- Haftung im vertraglichen Bereich
- Lehre vom Organisationsmangel
- Rechtsnatur der Vereinssatzung
- Vereinsstrafe
- Aufnahmezwang
- Mitgliedschaft als absolut geschütztes Rechtsgut
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