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Eingriffsverwaltung
(recht.oeffentlich.verwaltung.at)
    

Mit Eingriffsverwaltung wird der Teil der öffentlichen Verwaltung bezeichnet, der hoheitlich in die Rechts- und Freiheitssphäre der Bürger eingreift. Zur Eingriffsverwaltung gehören z.B. die Gefahrenabwehrbehörden. Der Gegenbegriff ist die Leistungsverwaltung.

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Auf diesen Artikel verweisen: Leistungsverwaltung und Gesetzesvorbehalt