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09.01.12&RA Vogelsberg &Der Hinweis im Rahmen der Rechtsschutzm�glichkeiten, das dem Antragsteller gegen eine Ablehnung eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verf�gung durch Beschluss die sofortige Beschwerde gem�� � 793 ZPO zusteht. ist m.E. unzutreffend.<br /><br />Denn die Bestimmung betrifft nur Entscheidungen im Zwangsvollstreckungsverfahren.<br /><br />Die Statthaftigkeit der sofortigen Beschwerde gegen die Ablehnung einer einstweiligen Verf�gung ergibt sich vielmehr aus � 567 Abs. 1 Ziff. 2 ZPO<br />