XML-Feed
|
Artikel |
Diskussion (2) |
|
Zu diesem Artikel gibt es 2 Kommentare. Schreiben | Bearbeiten28.06.07 info: | Stimmt. Danke für den Hinweis.
| 27.06.07 filia_fortunae: | zu 6.: eine ausdrückliche Erklärung ist nicht erforderlich, die kann auch konkludent erfolgen, wichtig ist einzig, dass sie vor der Tat erklärt wurde
(vgl. Wessels/Beulke Strafrecht AT, Rn. 378)
|
|
|