XML-Feed
|
Artikel |
Diskussion (2) |
|
|
|
Folgende Punkte sind bei der Untersuchung einer wirksamen Einwilligung zu prüfen:
- rechtliche Zulässigkeit des Verzichts, fehlt z.B. bei Verzicht auf das Rechtsgut Leben
- Verfügungsberechtigung des Einwilligenden
- Einwilligungsfähigkeit, der Einwilligende muss nach seiner geistligen und sittlichen Reife fähig sein, die Tragweite der Einwilligung zu erkennen zu beurteilen
- keine Willensmängel, die Einwilligung darf nicht auf Täuschung oder Nötigung beruhen
- Bei Einwilligung in Körperverletzung darf die Einwilligung nicht sittenwidrig sein
- ausdrückliche oder konkludente Erklärung vor der Tat
- Kenntnis des Tätes von der Einwilligung
Werbung:
| |
Auf diesen Artikel verweisen:
Einverständnis/Einwilligung
*
Heileingriff, ärztlicher
|
|