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28.06.07 info: Stimmt. Danke für den Hinweis.
27.06.07 filia_fortunae: zu 6.: eine ausdrückliche Erklärung ist nicht erforderlich, die kann auch konkludent erfolgen, wichtig ist einzig, dass sie vor der Tat erklärt wurde (vgl. Wessels/Beulke Strafrecht AT, Rn. 378)