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Einzelunternehmen/Einzelunternehmer
(recht.zivil.materiell.sondern.hgb)
    

Mit Einzelunternehmen wird das Unternehmen, eines Einzelkaufmanns, d.h. eines Kaufmannes der alleiniger Unternehmensinhaber ist, bezeichnet.

Beispiel: B ist Kfz-Meister und betreibt eine Meisterwerkstatt mit 35 Angestellten. Damit ist B sog. Einzelunternehmer und seine Werkstatt ein Einzelunternehmen.

Im Gegensatz dazu stehen die Gesellschaften und juristischen Personen.

Der Begriff Einzelkaufmann ist vom Begriff des Einzelhandels zu unterscheiden, der sich auf die Verkausform, den Verkauf "einzelner" Waren im Gegensatz zum Großhandel, bezieht.

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