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Einzelvollstreckung/Gesamtvollstreckung
(recht.zivil.formell.zwangsvollstreckung)
    

Mit Einzelvollstreckung wird die Vollstreckung eines Gläubigers in einzelne Vermögensgegenstände des Schuldners bezeichnet. Mit Gesamtvollstreckung wird die in der Insolvenzordnung geregelte Vollstreckung in das gesamte Vermögen zur Befriedigung aller Gläubiger bezeichnet.

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