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Einziehungsermächtigung als Kreditsicherheit
(recht.zivil.materiell.schuld.bt)
    

Mit Einziehungsermächtigung wird eine Form der Kreditsicherung bezeichnet, bei der der Kreditgeber von dem Kreditnehmer für den Sicherungsfall zum Einzug der Forderungen im eigenen Namen berechtigt wird. Die Forderung wird bei der Einziehungsermächtigung nicht abgetreten. Daher bleibt der Kreditnehmer hier Eigentümer der Forderungen und ist so gegen unberechtigte Verfügungen des Kreditgebers geschützt.

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