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Emanzipation, römisches Recht
(recht.geschichte.rom und recht.allgemein)
    

Inhalt
             1. Vorgehen

Mit Emanzipation wurde im römischen Recht die Entlassung eines Familienmitglieds aus der väterlichen Gewalt (= patria potestas) bezeichnet.

1. Vorgehen

Da das Freiwerden von der väterlichen Gewalt eigentlich nur nach dem Tod des Vaters vorgesehen war, machte man sich bei der Emanzipation das Verbot des dreimaligen Verkaufs von Söhnen zu nutze, das als Strafe für den Vater das Freiwerden des Sohnes vorsah (siehe Tafel IV der Zwölftafelgesetz).

Zur Durchführung verkaufte der Vater den Sohn an einen Treuhänder und dieser machte den Erwerb anschließend rückgängig. Nach dem dritten Verkauf wurde der Sohn frei, er war dann selbständiges Rechtssubjekt (sui generis).

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Auf diesen Artikel verweisen: Zwölftafelgesetz (Duodecim tabulae) * patria potestas/paterfamilias