Im Staatsrecht spricht man von Enteignung bei einem unmittelbar
belastenden Eingriff in geschützte Vermögenspositionen zur Verfolgung
öffentlicher Zwecke aus Gründen des Gemeinwohls, der den Betroffenen im
Vergleich zu anderen ungleich belastet.
Beispiel: Enteignung eines Grundstücks um eine
Autobahntrasse darüber zu bauen.
Die Enteignung kann sowohl durch ein Gesetz als auch durch einen Verwaltungsakt aufgrund eines Gesetzes erfolgen.
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