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Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgeltfortzahlungsG)
(recht.zivil.materiell.schuld.bt.arbeit.individual)
    

Mit EntgeltfortzahlungsG wird das Gesetz bezeichnet, in dem die Weiterzahlung des Entgeltes von Arbeitnehmern an Feiertagen und im Krankheitsfall geregelt ist.

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Auf diesen Artikel verweisen: Arbeitsrecht